Zahlreiche Strom- und Gasanbieter verteuern gerade ihre Tarife. Auch in Verträgen mit Preisgarantie kann das rechtens sein. Verbraucher sollten genau hinsehen.
Bei einer Preiserhöhung gilt das Sonderkündigungsrecht
Zurzeit steigen vor allem die Beschaffungskosten – und die sind in Preisgarantien in der Regel enthalten. „Eine Preisgarantie kann daher vor steigenden Preisen schützen“, sagt Dündar. Die Energierechtsexpertin berichtet aber auch von Fällen, in denen Versorger gegen das vertragliche Recht verstoßen hätten. „Wenn trotz anderslautender Vereinbarung im Vertrag die Preise erhöht werden, sollten Verbraucher widersprechen“, sagt Dündar.
Aber auch bei Verträgen ohne Preisgarantie müssen Energieversorger bestimmte rechtliche Voraussetzungen einhalten, damit eine Preiserhöhung wirksam werden kann. Die Preisänderung muss mindestens einen Monat vorher schriftlich angekündigt werden, es muss zudem direkt ersichtlich sein, worum es geht. Außerdem muss das Schreiben einen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht des Verbrauchers enthalten.
Allerdings sollten Verbraucher auch bei einer Preiserhöhung ihrem Anbieter nicht vorschnell den Rücken kehren, rät Dündar. Da diesind, gebe es keine Garantie, trotz Preiserhöhung einen günstigeren Anbieter zu finden. Vor einer Kündigung ist es deshalb zumindest ratsam, über Vergleichsportale zu prüfen, ob man bei einem Neukundentarif tatsächlich bessere Konditionen hätte.
Die Stromkosten für Haushaltskunden sind laut dem Vergleichsportal Verivox zwischen Oktober 2021 und März 2022 um 18 Prozent gestiegen. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden bezahlt demnach aktuell 1481 Euro, 226 Euro mehr als im vergangenen Herbst.. Nach der Berechnung von Verivox sind die Preise zwischen Oktober 2021 und März 2022 um rund 85 Prozent angestiegen. Eine Familie in einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.
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