Wer den Job oder die Wohnung kündigen will, muss das bisher schriftlich und meist via Postweg tun. Justizminister Buschmann will derartige Bürokratie mit einem neuen Gesetz vereinfachen.
, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und am Montagabend zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde, heißt es: „
Die elektronische Form wird künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform tretenAn dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird.
In dem Vorschlag von Buschmann, der nach dem Willen seines Ministeriums Teil des geplanten Bürokratieentlastungsgesetzes werden soll, ist es umgekehrt.“ Auch für Gewerbemietverträge und Pachtverträge soll die elektronische Form zur Regel werden.laut BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Daran soll sich auch nichts ändern.
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