Ein Strafzettel ist immer ärgerlich – und in manchen Fällen werden sie auch zu Unrecht verhängt. Wie können Kölnerinnen und Kölner dann vorgehen?
In der vergangenen Woche hat EXPRESS.de über einen österreichischen Köln-Besucher berichtet, der sich über einen Strafzettel aufgeregt hatte. Nie wieder würde er nach Köln kommen, wütete der Tourist. Nach den EXPRESS.de-Recherchen stellte sich jedoch schnell heraus, dass der Strafzettel vom Ordnungsamt rechtmäßig ausgestellt wurde.
Der Mann revidierte seinen Bruch mit der Stadt Köln – „natürlich kommen wir wieder“, hieß es plötzlich. Der Fall ist abgehakt, aber welche Möglichkeiten haben Menschen in Köln, die tatsächlich einen unrechtmäßigen Strafzettel bekommen haben? Wie können sie gegen die Zahlung des Bußgeldverfahrens vorgehen? EXPRESS.de hat bei der Stadt nachgefragt.
Doch es gibt auch die Ausnahmen, dass das Parkticket eben doch noch gültig war oder ein Strafzettel aus weiteren Gründen zu Unrecht ausgestellt wurde. Was empfiehlt die Stadt in solchen Situationen?„Bei einem Verwarngeld kann der Betroffene den Betrag innerhalb der Frist zahlen oder eben nicht. In letzterem Fall wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, aus dem ein Bußgeldbescheid oder ein Kostenbescheid resultieren kann.
In 20 bis 30 Prozent der verbleibenden Fälle würden Bußgeld- und Kostenbescheide erlassen. Gegen einen Bußgeld- oder Kostenbescheid könne Einspruch erhoben werden. In der Vergangenheit habe der Erfahrungswert bei rund zehn Prozent der Fälle gelegen, bei denen Betroffene Einspruch erhoben wurde.Die Sprecherin der Stadt Köln ergänzt: „Die Erfahrungswerte hängen natürlich immer davon ab, ob Gesetzesänderungen vorgenommen wurden.
Wenn sich Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer also ungerecht behandelt fühlen, ist ein Einspruch gegen die Strafzettel möglich. Auch wenn man sich bei den allermeisten Fällen wohl an die eigene Nase fassen muss.
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