Cyberstalking ist ein neues Phänomen von digitaler Gewalt, es nimmt rasant zu. Opfer sind meist Partnerinnen und Expartner:innen.
„Jedes Mal wenn ich auf mein Handy schaue, habe ich Angst, dass es wieder anfängt.“ Foto: Silas Stein/imago
Eines Tages verletzte er sie am Hals mit einer Schere und drohte auch ihrer Mutter Gewalt an. Lange hatte sie sich dafür geschämt, sich Hilfe zu holen und Angst, nicht ernst genommen zu werden. Schließlich blockierte Tanja ihren Exfreund und ging zur Polizei. Die aber ließ die Anzeige fallen. Tanja hat sich bis heute nicht von dem Stalking erholt und zog sich aus Scham und Misstrauen aus ihrem Freundeskreis zurück. Bald möchte sie eine Therapie beginnen.
Motive können Eifer- und Kontrollsucht oder auch Rachegelüste sein. „Nicht selten geht dieser Form der digitalen Gewalt auch analoge Gewalt voraus, weshalb es verkürzt wäre, Cyberstalking als davon abgetrenntes Phänomen zu bezeichnen. Viel mehr kulminieren im Cyberstalking Gewaltdynamiken und Kontroll- sowie Machtmechanismen in Kombination mit analogen geschlechterspezifischen Gewaltpraktiken.“, so Köhler.
Manche Stalker bekämen eine psychische Erkrankung diagnostiziert. Das sei fatal für Stalking-Opfer, weil ihre Peiniger so kaum belangt werden können. Im Oktober 2021 ist die Gesetzesänderung des „Stalkingparagraphen“ § 238 Nachstellung StGB in Kraft getreten. Ziel dieser Änderung ist eine effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und eine bessere Erfassung des Cyberstalkings.
In manchen Fällen installieren Täter eine SpySoftware auf dem Handy der betroffenen Person, ohne dass sie es mitbekommt. Manchmal würden Ex-Partner den gemeinsamen Kindern ein Handy mit einer vorinstallierten SpySoftware schenken, um so die Mutter zu überwachen. „Diese Software ist einfach zu bekommen und zu bedienen“, sagt Köhler: „Der Täter kann durch die SpyApp alles sehen, mithören, das Handy orten und die Kamera anschalten.
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