Steuerskandal: Mr. Cum-Ex muss lange ins Gefängnis SZPlus
Das Landgericht Wiesbaden hat Hanno Berger zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht folgte damit weitgehend den Forderungen der. Diese hatte Berger schwere Steuerhinterziehung in insgesamt drei Fällen vorgeworfen und ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert.
Sie trug unter anderem vor, dass bei den drei Delikten durch sogenannte"Cum-Ex-Geschäften" in den Jahren 2006 bis 2008 ein Schaden von 113 Millionen Euro zu Lasten des Fiskus entstanden sei. Bergers Anwälte hatten auf einen Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt als wahrscheinlich, dass Berger wie auch bei einem vorherigen Urteil in Revision gehen wird.
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