Hilfe für Selbständige: Das hatte die Corona-Soforthilfe versprochen, von der es hieß, sie müsste nicht zurückgezahlt werden. Jetzt will der Staat das Geld doch zurück - in Mittelfranken wurden die ersten Bescheide verschickt. Nun wird geklagt.
Damit hatte Jürgen Büttner aus Lauf an der Pegnitz nicht gerechnet: Als er Anfang Juli dieses Jahres zum Briefkasten ging, war darin auch Post von der Regierung von Mittelfranken. Es ging um die Corona-Soforthilfe. Diese solle er nun zum größten Teil zurückzahlen – Jürgen Büttner war geschockt. Seit Ausbruch der Pandemie bis Ende des Jahres 2020 lag sein Führungskräfte-Coaching brach.
Nun hat die Regierung von Mittelfranken als bislang einzige Bezirksregierung in Bayern Rückzahlungsbescheide verschickt. Jürgen Büttner ist einer der ersten, der einen solchen im Briefkasten fand, seine Anwälte reichen heute die bayernweit erste Anfechtungsklage gegen einen Rückzahlungsbescheid der Corona-Soforthilfe am zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach ein.
Das Wirtschaftsministerium habe im Jahr 2021 mitgeteilt, dass keine flächendeckende Rückzahlung erfolge, die Antragssteller ihr Geld behalten dürften, so der Anwalt. "Eineinhalb Jahre später machen sie eine Rolle rückwärts und fordern das Geld doch zurück. Da wollen wir sagen: Es besteht ein Vertrauensschutz", argumentiert Nils Bergert.
Auch in einer Pressemitteilung von Olaf Scholz , damals noch Bundesfinanzminister, hieß es am 23. März 2020: "Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden." Selbst wenn es ein Recht auf die Rückzahlung gebe, sei das jetzt nach insgesamt drei Jahren verwirkt, sagt Bergert.Bereits Ende Mai konnte die Anwaltskanzlei einen ersten Erfolg in Sachen Rückzahlung der Corona-Soforthilfen verbuchen.
"Aufgrund unserer Klage hat die Regierung von Oberbayern nun ausdrücklich erklärt, dass eine Rückmeldung über das Online-Verfahren nicht notwendig ist", sagt Nils Bergert. Selbstständige, die sich gegen die geforderte Rückzahlung wehren möchten, müssen binnen eines Monats nach Eingang des Bescheids ein Rechtsbehelf einlegen, das bedeutet zum Beispiel eine Anfechtungsklage einreichen.
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