Ab dem 1. Oktober 2022 greift eine neue Arbeitsschutzverordnung. Diese klärt über einige Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz auf.
aber wieder zurück. Das gilt auch für die Arbeitswelt. Durch die ansteckende Omikron-Variante und die Gegebenheiten ist ein Anstieg der Infektionszahlen zu erwarten. Menschen halten sich vermehrt in Innenräumen auf und das Virus fühlt sich bei kalten Temperaturen offenbar wohler. Anlässlich dieser Szenarien wurde nun eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgesetzt. Sie wird für den Herbst und den Winter 2022/23 gelten.
Das Risiko, sich am Arbeitsplatz anzustecken, dürfte im Herbst und Winter steigen – wie im schlimmsten Fall auch das Risiko, von Langzeitfolgen betroffen zu sein. Daher kann Corona am Arbeitsplatz auch die Wirtschaft, kritische Infrastrukturen und das Gesundheitswesen belasten. Umsichtiges Verhalten und Schutzmaßnahmen sind in allen Lebensbereichen von Bedeutung, der Arbeitsplatz nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein.