Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker verweigerte Rapper Shindy am Montag die Aussage. Er beruft sich auf ein Ermittlungsverfahren, dass selbst gegen ihn läuft. Nun droht ihm eine Geldstrafe, vielleicht sogar Haft.
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich.Zu grotesken Szenen kam es in Prozess gegen den vermeintlichen Clanchef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder bereits immer wieder. Seit zwei Jahren müssen sich die vier Männer vor der 38. Strafkammer des Landgerichts unter anderem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Beleidigung verantworten.
Sie sollen Bushido unter anderem am 18. Januar 2018 eingesperrt, bedroht und geschlagen haben. Nachdem sein ehemaliger Geschäftspartner sich von ihm gelöst hatte, habe Arafat Abou-Chaker so eine Abfindung erpressen wollen, so die Anklagte. Die beruft sich auf Bushidos Aussage, der im Prozess als Nebenkläger auftritt.
Shindy reiht sich dabei in eine ganze Reihe prominenter Zeugen aus dem Rapmusikszene. Heute zählt der Baden-Württemberger zu den erfolgreichsten Rappern Deutschlands. Seine ersten Erfolge feierte er, nachdem ihn Bushido bei seinem Label „Ersguterjunge“ unter Vertrag nahm. Dass Shindys Anwalt am Montag am liebsten offen ließ, ob sein Mandant Bushido überhaupt kenne, stieß im Gerichtssaal auf Unverständnis.
Wann das soweit ist, bleibt zunächst unklar. Als nächstes dürfte sich der Fokus wieder auf Bushido legen. Dieser bot am Montag an, ab dem 15. August wieder als Zeuge Rede und Antwort zu stehen. Zwar sagte der Rapper bereits zu Prozessbeginn über 25 Verhandlungstage umfassend aus. Allerdings tauchte vor einigen Monaten ein Audiomitschnitt auf, der die Ereignisse am 18. Januar 2018 deutlich anders wiedergeben soll als von Bushido beschrieben. Sein Anwalt hingegenEin Urteil in dem Prozess, der am 17. August 2020 begann, ist derzeit für den 26. Oktober vorgesehen.
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