Bundesfinanzhof weist Klage ab: Die Folgen der Soli-Entscheidung für Steuerzahler

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Der Bundesfinanzhof weist die Klage gegen den Solidaritätszuschlag ab, dieser sei nicht verfassungswidrig, entschied das höchste deutsche Finanzgericht am Montag. Was die Entscheidung für die Steuerzahler und für die Ampel bedeutet.

Wie begründen die Kläger ihre Klage?

Geklagt hatte ein Ehepaar aus dem bayerischen Aschaffenburg mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler. Ursprünglich war der Soli eingeführt worden, um nach dem Fall der Mauer den Aufbau Ostdeutschlands zu finanzieren. Aus der befristeten Hilfe wurde eine Dauerhilfe. Da aber Ende 2019 der Solidarpakt II zur Unterstützung der ostdeutschen Länder auslief, sei die Hilfe für den Osten beendet, so die Kläger.

Der Soli ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer und trifft natürliche Personen und Unternehmen. Neunzig Prozent der Steuerzahler müssen den Soli inzwischen nicht mehr zahlen. Die oberen zehn Prozent der Einkommen müssen dagegen den Zuschlag tragen. Das sind noch etwa 2,5 Millionen Bürger.Der Solidaritätszuschlag wird seit 1. Januar 2021 erst erhoben, wenn die Einkommensteuer mehr als 16.

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