2020 wollte Berlin 300 Flüchtlinge aus dem berüchtigten Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos aufnehmen - bis der Bund den Plan stoppte. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nun: Das war in Ordnung so.
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Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts war das in Ordnung. Das Innenministerium sei berechtigt, ein koordiniertes Vorgehen aller oder mehrerer durch das gemeinsame europäische Asylsystem zusammengeschlossenen Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu befördern, heißt es in der Urteilsbegründung."Es geht hier nicht um eine humanitäre Debatte, sondern um juristische Abgrenzungen", hatte der Vorsitzende des 1.
"Wenn alle Bundesländer in dieser Frage mitspielen, ist dies geeignet, die Position der Bundesrepublik zu schwächen", so Berlit. Zudem hätte die Anordnung Berlins zu einer unterschiedlichen Rechtsstellung von Menschen aus demselben griechischen Flüchtlingslager im Bundesgebiet geführt. Die vom Bund Aufgenommenen hatten lediglich eine"Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines ergebnisoffenen Asylverfahrens" erhalten.
Das Lager auf Lesbos, in dem vor allem Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan untergebracht waren, hatte regelmäßig Schlagzeilen gemacht. Es war überfüllt. Immer wieder wurden schlimme Zustände kritisiert. Ein Brand im September 2020 zerstörte es fast vollständig. 12.000 Menschen wurden praktisch über Nacht obdachlos.
Letztendlich nahm Berlin Ende 2020 über ein Bundesprogramm 189 Flüchtlinge aus überfüllten griechischen Lagern auf, darunter auch 26 unbegleitete Minderjährige. Insgesamt nahm Deutschland mehr als 2750 Frauen, Kinder und Männer von den griechischen Inseln auf.
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