Laut Wahlprüfungsgericht ist eine Teilnahme an der Bürgerschaftswahl für die AFD nicht mehr möglich. Ein entsprechender Eilantrag des AFD-Rumpfvorstandes um Sergej Minich wurde als unzulässig abgelehnt.
Das Wahlprüfungsgericht hat den Eilantrag vom 18. April jetzt als unzulässig verworfen. Im Bremischen Wahlgesetz seien vorläufige Rechtsschutzverfahren vor einer Wahl schlicht nicht vorgesehen. Erst nach der Wahl könne das Verfahren angefochten werden.
Zugleich hat das Wahlprüfungsgericht darauf verwiesen, dass der AfD-Rumpfvorstand am gleichen Tag, aber wenige Stunden früher auch einen mehr oder weniger gleichlautenden Eilantrag beim Bremer Staatsgerichtshof eingereicht hat. Parallele Verhandlungen über die gleiche Streitsache an mehreren Gerichten sind aber ebenfalls nicht zulässig. Entscheidend sei das zuerst eingereichte Verfahren.
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