Bonitätsbewerter Crif bekämpft Verbot durch österreichische Datenschutzbehörde Datenschutz noyb
, hat die dortige Datenschutzbehörde am 24. März entschieden . "Crif wird gegen den aktuellen Bescheid ein Rechtsmittel einlegen", teilt das Unternehmen heise online mit.
Eine entscheidende juristische Frage dabei ist die Quelle der verarbeiteten Daten. Crif kauft Informationen wie Namen, Anschriften und Geburtsdaten vom Adressverlag AZ Direct Österreich, der zu Bertelsmann gehört. AZ hat die Daten allerdings für Direktmarketing erhoben, nicht für andere Zwecke. Laut Datenschutzbehörde greift hier das Zweckbindungsgebot der DSGVO .
Crif gibt an, vom österreichischen Wirtschaftsministerium eine Rechtsauskunft erhalten zu haben, wonach Adressverlage Adressdaten an Kreditauskunfteien zu Zwecken der Bonitätsbewertung übermitteln dürfen. Im Verfahren vor der DSB hat Crif argumentiert, dass die Beurteilung der Bonität nach Ansicht des Ministeriums unter den Tätigkeitsbereich eines Adressverlages falle. Daher liege gar keine Änderung des Zwecks der Datenverarbeitung vor.
konkret auf eine Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts, wonach die einschlägige Bestimmung der Gewerbeordnung nicht als Erlaubnistatbestand für Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken in Betracht kommt .Crif beschreibt sich als "Brückenbauer im Distanzhandel zwischen Onlinehändlern und Konsumenten", der E-Commerce-Unternehmen dabei hilft, das "extrem hohe wirtschaftliche Risiko" zu reduzieren.
Das gegenständliche Verfahren wurde von einem Betroffenen der Datenverarbeitung angestrengt. Er wird von der Bürgerrechtsorganisation Noyb vertreten, die den DSB-Bescheid als wichtigen Erfolg feiert.
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