BGH lehnt Revision ab: Urteil zu Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn ist rechtskräftig.
Der Iraker hatte im August 2020 auf der Berliner Stadtautobahn mit seinem Auto zunächst mehrere Fahrzeuge gerammt und dann drei Motorradfahrer angefahren
. Es sei aus einem krankhaften Wahn heraus zu den Taten gekommen, begründete die Vorsitzende Richterin im Januar die Entscheidung des Landgerichts. Von dem Mann, der im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, gehe wegen einer erheblichen Erkrankung weiterhin eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus. Eine islamistische Motivation sei nicht festgestellt worden.
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