Der gesetzliche Mindestlohn dürfte Anfang 2024 das nächste Mal steigen. Ökonomen sind uneins darüber, auf welches Niveau die Lohnuntergrenze steigen sollte.
Der gesetzliche Mindestlohn soll Anfang 2024 das nächste Mal erhöht werden. Die zuständige Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern hat am Montag vorgeschlagen, die Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro zu erhöhen. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Für 2025 empfiehlt die Kommission einen Anstieg auf 12,82 Euro.
In der Regel macht die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag mit einer Verordnung verbindlich. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Auch das Münchner Ifo-Institut plädierte für Zurückhaltung. Die Mindestlohnkommission habe den Auftrag, sich bei ihrer Empfehlung für die Erhöhung daran zu orientieren, wie sich die Tariflöhne insgesamt entwickelt haben, sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest der Funke-Mediengruppe. „Im ersten Quartal 2023 lagen die Tariflöhne knapp drei Prozent höher als ein Jahr zuvor, bis Oktober könnte die Steigerung etwas höher liegen.
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