Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes: Das Verbot von Ukraine-Flaggen in Berlin ist teilweise aufgehoben. Das Gericht bemängelt, dass es sich nur auf Erfahrungen von pro-russischen Demonstrationen stützte. Beschluss gilt nur für eine Demo.
Nach Ansicht des Berliner Senats sind ukrainische Flaggen an den 15 Ehrenmalen beim Gedenken am 8. und 9. Mai dazu geeignet, „Gewaltbereitschaft zu vermitteln“. Damit ist jedenfalls das Verbot ukrainischer wie auch sowjetischer und russischer Flaggen begründet worden.
Politisch gibt es an dem Verbot ukrainischer Fahnen ohnehin massive Kritik. Denn am Sonntag gingen Bilder um die Welt, auf denen zu sehen ist, wie deutsche Polizisten die Ukraine-Fahne vor den Weltkriegsehrenmalen einholen. „Mit dem Verbot ukrainischer Symbole hat Berlin einen Fehler gemacht“, erklärte der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba.
Er könne jedoch nachvollziehen, vor welchem Hintergrund Polizei und Senat so entschieden haben. Sie hätten vermutlich „jede Form von Eskalation, von Provokation" vermeiden wollen, sagte Müller, der inzwischen für die SPD im Bundestag sitzt. Möglicherweise hätte es aber auch „einen anderen Entscheidungsspielraum“ gegeben.
Linke-Innenexperte hält Verbot von Ukraine-Fahnen für nicht tragbarDie Innenverwaltung ließ die Frage unbeantwortet, warum aus ihrer Sicht ukrainische Fahnen beim Weltkriegsgedenken Gewaltbereitschaft vermitteln könnten. Die Polizei begründete das Verbot mit der Gesamtbetrachtung möglicher Gefahren sowie mit dem öffentlichen Frieden. Das Verbot beuge „gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen einem pro-russischen und einem pro-ukrainischen Lager vor“.
CDU-Generalsekretär will gegen Verbot von Ukraine-Flaggen klagenDer FDP-Innenpolitiker Björn Jotzo kritisierte Innensenatorin Iris Spranger : „Mit dem Verbot von Flaggen an vielen Orten in unserer Stadt ist die Innensenatorin über das Ziel hinausgeschossen“, sagte Jotzo.“ Das Bild zwangsweise eingerollter ukrainischer Fahnen schadet dem Image unserer Stadt in der ganzen Welt.“
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