Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses hält die Einführung eines Wahlrechts für EU-Ausländer auf Landesebene nicht für vereinbar mit dem Grundgesetz.
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Der Umweg über den Bundesrat machte bereits ersichtlich, dass sich die Koalition der verfassungsrechtlichen Hürden durchaus bewusst war. Sowohl der Wortlaut der Berliner Verfassung als auch des Grundgesetzes steht einem Wahlrecht für Ausländer zurzeit entgegen. Über die Länderkammer sollte auf eine Änderung des Grundgesetzes hingewirkt werden, um das Vorhaben verfassungsmäßig gestalten zu können.
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