Die wegen der Morde sowie mehrfacher versuchter Morde und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilte 52-jährige Pflegekraft aus dem Potsdamer Oberlinhaus nimmt Abstand von der Revision gegen ihre Verurteilung. Bei dem Gespräch über diese Möglichkeit habe sich seine Mandantin entsprechend geäußert, sagte ihr Verteidiger Henry Timm am Dienstag auf Anfrage. Das Landgericht Potsdam hatte vor Weihnachten die Angeklagte zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (21 Ks 6/21). Zudem wurde ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche vier heimtückische Morde an wehrlosen Bewohnern des Behindertenwohnheims des diakonischen Trägers Oberlinhaus am Abend des 28. April verübt hat. Sie griff die Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer an und verletzte sie tödlich. Alle Opfer verbluteten in ihren Betten. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte den Angriff nach einer Notoperation.
Nach den Taten war die Frau nach Hause gefahren und hatte ihrem Mann davon erzählt. Der rief die Polizei. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten demnach im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Mit dem Urteil war die Kammer weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft gefolgt, die auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot plädiert hatte.
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