Scheidung, neue Partner, Kinder aus erster und zweiter Ehe, Lebensgemeinschaften - unser Erbrecht hinkt dieser Lebensrealität hinterher. Daher braucht Erben und Vererben für sogenannte Patchwork-Familien gute Planung. Nichtstun kann teuer werden.
Sollen meine leiblichen Kinder oder meine Stiefkinder erben? Wie halte ich den geschiedenen Partner vom Erbe fern? Lohnt es sich nochmal zu heiraten? Das sind nur einige der Fragen für alle, die nicht dem Ehebild des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen. Das geht nach wie vor davon aus, dass Paare nach der Heirat lebenslang zusammenbleiben und im Todesfall nach klaren Regeln erben.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Erbregeln werden anderen Lebensentwürfen nicht immer gerecht. Daher kann es für Betroffene gerade beim Thema Erben und Vererben komplizierter, oft ungerecht und manchmal teuer werden. Klar ist: Auf den Gesetzgeber zu hoffen, ist keine gute Idee. Hier tut sich absehbar nichts, denn mit Testament, Vermächtnis und Schenkung steht es jedem frei, aktiv zu werden und seine Erbsachen selbständig zu regeln.
Patchwork-Konstellationen führen regelmäßig dazu, dass Blutsverwandte bei Erbschaften leer ausgehen können, sobald in der falschen Reihenfolge gestorben wird, warnt Erbrechtsexperte Gerrit Ponath von der Kanzlei Beiten Burkhardt. Hilfreich sei es daher, wenn sich Stiefeltern und Kinder aus erster Ehe nicht in einer Erbengemeinschaft befinden. Dazu muss jedoch die gesetzliche Erbfolge durch schriftliche, klare Bestimmungen ausgehebelt werden.
. Wer die Heirat scheut und dennoch den Partner abgesichert sehen will, muss zum Beispiel an lebenslange Wohnrechte oder Vermächtnisse denken. Hier ist kostenverursachende juristische Beratung oder notarielle Begleitung oft unverzichtbar und manchmal zwingend.Man muss erbrechtlich am Ball bleiben, denn sowohl die Lebensumstände als auch die Rechtslage können sich ändern.
Auch erbschaftsteuerrechtlich kann sich manches ändern. Bislang gilt zum Beispiel, dass Stiefkinder leiblichen Kindern steuerlich gleichgestellt sind, etwa mit gleich hohen Freibeträgen. Doch es sei durchaus damit zu rechnen, dass solche Privilegien im Zuge einer Erbschaftsteuerreform wegfallen oder gemindert werden. Umso wichtiger sei es, so der Siegburger Anwalt Hartmut Göddeke, rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und informiert zu bleien.
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